Mit seiner fortschrittlichen Gesetzgebung zu medizinischem Cannabis nimmt Deutschland in ganz Europa eine Vorreiterrolle ein. Während andere Länder ihr Gesundheitssystem nur zögerlich für dieses Heilmittel öffnen, haben Ärzte hierzulande große Handlungsspielräume. Bei chronischen Krankheiten können sie ihren Patienten nach eigenem Ermessen verschiedene Cannabissorten oder Extrakte mit den Inhaltsstoffen CBD und THC verschreiben. In der Öffentlichkeit herrscht allerdings noch viel Unsicherheit und immer wieder kursieren auch Falschinformationen zu dem Thema. Das sind die Fakten.
Rechtslage
Cannabis ist in Deutschland nach wie vor als Betäubungsmittel eingestuft. Bis auf genau definierte Ausnahmen sind Besitz und Verkauf daher strafbar. Nur wer ein ärztliches Rezept hat, darf Cannabis erwerben – und das auch nur in der Apotheke. Ärzte dürfen dafür frei entscheiden, wer das Medikament bekommt und wer nicht. Einzige Voraussetzung ist, dass der Patient unter einer chronischen schweren Erkrankung leidet. Bis zu 100 Gramm getrocknete Blüten darf der Arzt dann verschreiben. Betroffene müssen auch bei einer Polizeikontrolle nichts befürchten, vorausgesetzt sie können beweisen, dass sie das Cannabis legal besitzen.
Wann wird Cannabis eingesetzt?
Cannabis wird bei einer großen Bandbreite an chronischen Erkrankungen verschrieben. Die Wirksamkeit ist dabei unterschiedlich gut belegt. Bei bestimmten Formen der Epilepsie, von Appetitstörungen und von Schmerzen gilt die Wirksamkeit als gesichert. Umstritten ist hingegen die Wirksamkeit bei Depressionen oder Darmerkrankungen. Es liegt daher am Arzt, abzuschätzen, ob eine Therapie mit Cannabis im Einzelfall Erfolg verspricht. Häufig wird Cannabis daher zunächst probeweise verschrieben. Nur bei Anzeichen für einen Erfolg der Therapie wird die Behandlung fortgesetzt. Die Menge an Cannabis wird dabei gegebenenfalls langsam gesteigert. Die zulässige Höchstmenge von 100 Gramm im Monat wird in der Praxis kaum ausgeschöpft.
Verschiedene Sorten
Vor 20 Jahren war Cannabis gleich Cannabis und wurde von zwielichtigen Gestalten am Freitagabend vor Bars und Kneipen verkauft. Heutzutage gibt es Onlineapotheken und Seed-Shops, die Dutzende von Sorten verkaufen. Medizinische Varianten haben häufig einen höheren CBD-Gehalt, enthalten aber auch einen gewissen Anteil an THC. Rosetta Stone hat beispielsweise sowohl einen entspannenden als auch einen anregenden Effekt. Es wird oft benutzt, um Symptome wie Stress, Abgeschlagenheit und Appetitverlust zu behandeln. Sorten mit einem hohen Verhältnis von CBD zu THC werden auch deshalb bevorzugt, weil Nebenwirkungen wie Benommenheit oder Müdigkeit geringer ausfallen.
Arztrezept für Cannabis
Die Heilwirkung von Cannabis wird in der Medizin erst seit relativ kurzer Zeit anerkannt. Dementsprechend stehen viele Ärzte dieser Option noch skeptisch gegenüber. Außerdem sind Mediziner oft zurückhaltend, da sie sich nicht von Freizeitkonsumenten ausnutzen lassen möchten. In der Praxis ist es daher nicht immer einfach, ein Rezept für Cannabis zu erhalten. Erste Anlaufstelle sollte immer der Hausarzt oder der behandelnde Spezialist sein. Sie kennen die Patientengeschichte und können daher meist am besten abschätzen, ob eine Behandlung mit Cannabis sinnvoll ist. Wenn der Hausarzt kein Rezept für Cannabis ausstellen will, kann man sich eine Zweitmeinung einholen. Immer mehr Ärzte haben sich auf die Behandlung mit Cannabis spezialisiert und können daher besonders gut abschätzen, ob diese Therapie Erfolg verspricht. Wenn auch der Spezialist von einer Behandlung mit Cannabis abrät, dann ist es vermutlich nicht der richtige Ansatz.